Finanzielle Unterstützung

In der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) bist du während der gesamten Ausbildungszeit auch in einer Einrichtung tätig und verdienst somit von Anfang an dein eigenes Geld. Hier ein grober Überblick über eure Verdienstmöglichkeiten. Bitte beachtet, dass es sich dabei lediglich um Brutto-Werte handelt (Gehalt vor Steuern), an denen du dich orientieren kannst.

Je nach Träger und Vorkenntnissen kann die Vergütung leicht variieren, beträgt aber in der Regel rund 1.190,- Euro brutto pro Monat im ersten und 1.350,- Euro brutto pro Monat im dritten Jahr.

Dennoch kann unter bestimmten Voraussetzungen die vollzeitschulische oder teilzeitschulische Ausbildung die finanziell bessere für dich sein - zum Beispiel, wenn du Anrecht auf eine finanzielle Förderung hast.

Am besten lässt du dich beraten, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche für dich in Frage kommen. Ein paar Möglichkeiten stellen wir dir hier kurz vor:

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BAföG

 

Beim BAföG gibt es zwei Arten, die in Frage kommen können.

  • Schüler*innen-BAföG: Hier werden Schüler*innen gefördert, die einen berufsqualifizierenden Abschluss wie Sozialassistenz oder Erzieher*in machen möchten. Wie hoch die Fördersumme ist, die du erhältst, hängt von deiner Lebenssituation (Einkommen der Eltern, wohnst du noch bei ihnen? etc.) ab. Wichtig: Dieses BAföG muss nicht zurückgezahlt werden!

 

  • Aufstiegs-BAföG: Durch diese Form des BAföG werden Teilnehmende verschiedener Fortbildungsabschlüsse unterstützt - dazu gehört auch die Ausbildung zur*m Erzieher*in.  Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von deinem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners. Seit dem 01. August 2020 erhältst Du 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Auch werden nach bestandener Abschlussprüfung weitere 25 Prozent bezuschusst. Wichtig: Dieses BAföG muss nicht zurückgezahlt werden!

     

Bildungskredit

 

Bildungs-kredit

 

Der Bildungskredit der Bundesregierung ist dafür gedacht, Schüler*innen in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase (meist die letzten zwei Jahre) einen zinsgünstigen Kredit zu gewähren. Der Kredit ist in der Höhe flexibel, kann auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden und ist unabhängig vom Einkommen der Eltern/Partner*in etc.

Er muss jedoch nach Ende der Ausbildung in voller Höhe zurückgezahlt werden – die monatlichen Raten dafür werden im Vorfeld vereinbart. Einen Antrag kann man einfach über ein Online-Portal stellen.

Bildungs-
gutschein

 

Die Förderung einer Umschulung über einen Bildungsgutschein kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden.

Wichtig ist, dass du hier Kontakt aufnimmst, bevor du die Ausbildung beginnst!

Weiterbildungs-
prämie

 

Weiter-
bildungs-
prämie

 

Wer eine über Bildungsgutscheine geförderte Ausbildung zur Erzieher*in erfolgreich abschließt, kann eine einmalige Weiterbildungsprämie von der Arbeitsagentur in Höhe von 1.500 € erhalten.

Ergänzende Sozialleistungen

 

Ergänzende Sozial-
leistungen

 

Zur Deckung deines Lebensunterhaltes hast du eventuell auch Anspruch auf ergänzende Leistungen.
Das kann zum Beispiel sein:

  • Eine Aufstockung des Gehaltes, die du beim Jobcenter beantragen kannst.
  • Wenn du eigene Kinder hast, kannst du einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen.
  • Ein Zuschuss zur Miete bzw. Wohngeld. Hier berät dich die Wohngeldbehörde der Stadt Frankfurt oder die Stadt, Gemeinde oder Kommune, in der du lebst.

Stipendien

 

Manche der Frankfurter Träger vergeben sogar Stipendien, bei denen teilweise die Aufnahme-, Schul- und Prüfungsgebühren der Fachschulen übernommen werden oder das Gehalt während der PivA aufgestockt wird. Frag doch einfach mal bei den Trägern nach, die für dich in Frage kommen.