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Wie viel verdiene ich während der Ausbildung?

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, weil sie von deiner Vorbildung und der gewählten Ausbildungsform abhängt.

Dennoch wollen wir dir ein paar Hinweise geben, mit welchem Gehalt du während der Ausbildung rechnen kannst. Bitte schau dir auch unseren Menüpunkt zur finanziellen Förderung während der Ausbildung an, um all deine Möglichkeiten zu kennen. Manchmal kann eine vollzeitschulische Ausbildung in Verbindung mit dem Aufstiegs-BAföG so beispielsweise finanziell günstiger sein als die praxisintegrierte Ausbildung, bei der du über die gesamte Ausbildungszeit ein Gehalt bekommst.

Sozialassistent*in

 

Sozial-assistent*in

 

Bei der Ausbildung zur*m Sozialassistent*in handelt es sich um eine schulische Ausbildung, bei der du in der Regel kein Gehalt bekommst. Du kannst dich aber während der Zeit finanziell fördern lassen.

Erzieher*in/
Vollzeitschulische Form

 

Erzieher*in/
Vollzeit-
schulische Form

 

Bei der vollzeitschulischen Form bist du die ersten zwei Jahre vollständig in der Schule und verdienst kein Gehalt. Allerdings kannst du einen Vollzuschuss durch das Aufstiegsbafög bekommen, den du nicht zurück zahlen musst. 

Im dritten Jahr steht das Berufspraktikum an. Dein Brutto-Gehalt (Gehalt vor Steuern) hängt bei freien Trägern von deinen Vorkenntnissen und deiner persönlichen Verhandlung ab. In städtischen oder kommunalen Einrichtungen kannst du ungefähr mit folgendem Gehalt rechnen:

 

 

3. Ausbildungsjahr

1652,02 €

Erzieher*in/
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)

 

Erzieher*in/
Praxis-integrierte vergütete Ausbildung (PivA)

 

Bei städtischen oder kommunalen Trägern wirst du nach dem TVöD Sozial- und Erziehungsdienst vergütet.

Freie Träger sind dazu nicht verpflichtet, sie orientieren sich aber oft an dem Tarif der städtischen oder kommunalen Träger. Du kannst ungefähr mit folgendem Brutto-Verdienst (Gehalt vor Steuern) rechnen:

 

1. Ausbildungsjahr

1190,69 €

 

2. Ausbildungsjahr

1252,07 €

 

3. Ausbildungsjahr

1353,38 €

Erzieher*in/
Teilzeitschulische Form

 

Erzieher*in/
Teilzeit-
schulische Form

 

Über das Gehalt in der teilzeitschulischen Form kann man keine allgemeine Aussage treffen, da es stark davon abhängt, wie viele Stunden du in der Einrichtung arbeiten wirst. Aber du kannst dich an dem Gehalt in der vollzeitschulischen Ausbildung (ca. 40 Stunden) orientieren und für deine (reduzierten) Stunden ausrechnen. Du kannst dich während der gesamten Zeit deiner Ausbildung finanziell unterstützen lassen.